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Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben für eine Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt – darunter endlich auch Deutschland. Damit wurde in Brüssel der Weg für ein Verfahren freigemacht, um den Bestand des Wolfes strenger regulieren zu können.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) kämpft seit Jahren in Berlin für die Herabstufung des Wolfes und begrüßt diese Entscheidung als dringend nötiges Signal und fordert die Bundesregierung auf, die nächsten Schritte hin zu einem aktiven Wolfsmanagement konsequent zu gehen. Soenke Lauterbach, FN-Generalsekretär, sagt: "Wir streiten seit Jahren um das Thema Wolf für unsere Pferdehalter und fordern mit konkreten Vorschlägen ein regional differerenziertes Bestandsmanagement, das die Regulierung von Wölfen rechtsicher macht. Wir haben mit unseren konsequenten Forderungen einen Achtungserfolg errungen und nun dazu beigetragen, dass es endlich in die richtige Richtung geht.“

Bislang hatte die Kommission keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten für ihren Vorstoß. Umweltminsterin Steffi Lemke war dagegen, jetzt hat sie ihren Widerstand aufgegeben und Deutschland wird auf EU-Botschafterebene und im Minsterrat zustimmen. „Dazu beigetragen hat auch, dass wir und die anderen Weidetierhaltenden Verbände immer wieder auf die Probleme rund um den Wolf hingewiesen und nicht locker gelassen haben, zuletzt haben wir einen Brief an das Bundeskanzleramt geschrieben und nochmal verdeutlicht, wie wichtig diese Abstimmung ist und damit jetzt Erfolg gehabt“, erklärt Bernhard Feßler, Leiter des FN-Hauptstadtbüros.

Die Entscheidung in Brüssel ist ein Schritt auf dem Weg hin zu einem praxisgerechten Umgang mit dem Wolf. Entschieden ist damit, dass die EU bei der Berner Konvention einen Antrag auf Änderung des Schutzstatus stellt. Die Mehrheit in der Berner Konvention gilt als wahrscheinlich, so hatte die Schweiz 2018 selbst einen entsprechenden Antrag gestellt. Die FFH-Richtlinie der EU bleibt zunächst unverändert, der Wolf weiterhin streng geschützt (Anhang IV). Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ist jedoch Voraussetzung für die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie. (fn-press/evb)